“Ich bin relativ allergisch, was das Bemühen des Staates betrifft, über mich zu bestimmen.”

14. November 2009 § 1 - von Martin J.G. Böcker

Erik Lehnert im Gespräch » Den ganzen Beitrag lesen.«

“Ich versuche, argumentativ vorzugehen und die Fragen grundsätzlich anzugehen.”

7. November 2009 § 5 - von Martin J.G. Böcker

Karlheinz Weißmann im Gespräch

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Reihe: Aufklärung (IV)

18. Juni 2009 § 0 - von Larsen Kempf

Aufgeklärter Absolutismus
Bemerkungen zu einer alten deutschen Tradition

Im Anschluss an die begrifflichen Annäherungen der vorhergegangenen Folgen kann nun versucht werden, jener geschichtlichen Epoche, die in den historischen Wissenschaften als „aufgeklärter Absolutismus” bekanntgewordenen ist und um die Kristallisationspunkte dreier Herrschender: Friedrich des Großen in Preußen, Joseph II in Österreich und Katharina der Großen im Zarenreich Russlands kreist, ein wenig nachzuspüren.

Die größte Leistung der Aufklärung besteht in vielen Augen in der philosophischen Verdrängung Gottes aus Wissenschaft und Politik. Auf den Wunsch, der allgemeinen Vernunft zum Durchbruch zu verhelfen, den Mut zu entwickeln, sich seines „Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen” – und das vornehmlich in Fragen der Religion – folgte im aufgeklärten Absolutismus die theoretische Abschaffung des Gottesgnadentums. So stand der Fürst im Selbstverständnis Friedrich des Großen als „erster Diener des Staates” seinen Untertanen gegenüber; nicht mehr als von Gott eingesetzter Herrscher, sondern als im Grunde Erster unter Gleichen.

Das Prinzip des primus inter pares war schon damals nicht neu, sondern geht zurück auf den Kaiser Augustus, der damit seine Abhängigkeit von römischen Institutionen artikulieren und kommunizieren wollte. Doch ähnlich wie für den antiken Kaiser war auch für die Herrscher des aufgeklärten Absolutismus damit keine faktische Machtbegrenzung verbunden; aufgeklärt relativiert als Attribut des Absolutismus unmittelbar bloß das Selbstverständnis, nicht aber die unumschränkte Souveränität des Fürsten. Aber: Es bahnt die Entwicklung zu einem Staatsbegriff im Zeichen einer abstrakten Kategorie, die dem Herrscher als eigen- und selbstständige Größe gegenübersteht. Dies rationalistisch (-mechanische) Staatsverständnis markiert somit, was häufig vergessen scheint, den Aufbruch in die moderne Staatstheorie.

Dagegen war die Idee des Reiches von anderer Modalität. Schicksalshaft verbunden mit der Figur des Kaisers tradiert die Reichidee des Mittelalters das vormodern und antike Bewusstsein ihrer metaphysischen Qualität: Ein Reich – Ein Kaiser – Eine Kirche. Dieser Dreischritt ist das Ergebnis vornehmlich der Christianisierung des Imperium Romanum, das bereits durch Kaiser- und Staatskult religiös geprägt und metaphysisch legitimiert war. Das paradigmatische Diktum des Louis Quartorze: „L’etat c’est moi”, repräsentativ für die absolutistische Gesinnung seiner Zeit, versucht diese Identifikation von Territorium/Machtbefugnis und Herrscher aufrechtzuerhalten, muss im historischen Rückblick jedoch als letzter Höhepunkt vor der Unterwerfung des Staates unter die rationale Abstraktion, die einige Jahre später den aufgeklärten Absolutismus kennzeichnen wird, verstanden werden. Schließlich lässt der Staat des (despotischen) Absolutismus schon die metaphysische Fundierung vermissen, die nur noch den König auszeichnet und – anders als im Mittelalter – über den König den Staat legitimiert!

Gegen diese Staatsphilosophie richtet sich jedes aufgeklärte Staatsverständnis, das eine Reichweite bis in die Staatsführung hinein besitzt. An erster Stelle korrespondiert mit der Emanzipation von  religiöser Tradition so die Freiheit des Bekenntnisses, gewissermaßen die Abschaffung des mühsam errungenen Religionsfriedens von cuius regio eius religio (Augsburg 1555). Der aufgeklärte Friedrich ersetze diese Religionsbestimmung qua Landesfürsten durch das beachtliche Toleranzedikt, demgemäß jeder seiner Façon nach selig werden solle (Berlin 1740). Bewirkt durch einen an sich totalen, jedoch in sich pluralen Wahrheitsbegriff (beispielsweise hinsichtlich der Relativität der verschiedenen religiösen Traditionen) entfaltete sich zum anderen eine gewisse politische Toleranz auch gegenüber privater Meinungs- und Willensbildung, der Nährboden schließlich erster öffentlicher Kritik und bürgerlicher Öffentlichkeit. Allgemein kann sozusagen die Tendenz des aufgeklärt regierten Staates zur Humanisierung und Abschaffung von Willkür, mithin der Rechtsstaatlichkeit identifiziert werden – bei aller harschen Kritik westeuropäischer Intellektueller schlichtweg ein nicht unbedeutender Fortschritt.

Der aufgeklärte Absolutismus (dieser groben Skizzen) weißt somit den Weg in bürgerliche Freiheit und Pflichterfüllung. Dieses gewiss glänzende Juwel deutscher Identität blüht nochmals auf im Politischen Testament des großen Friedrich, der das Handlungsziel aufgeklärter Mündigkeit an den Anfang aller Staatlichkeit stellt: „Die erste Pflicht eines Bürgers ist, seinem Vaterlande zu dienen.”

(Text: Larsen Kempf)

Reihe: Aufklärung (III)

27. Mai 2009 § 2 - von Larsen Kempf

Über die Grenzen eines Begriffs

Die Aufklärung gebiert Ungeheuer. Diese Erkenntnis wurde bereits in einer ersten Annäherung zu Protokoll gegeben, weitere Ausführungen scheinen aber erst jetzt sinnvoll, nachdem der politische Horizont der Aufklärungsbewegung einigermaßen klargestellt und anhand des Positivismusbegriffs plausibilisiert wurde. Der zentrale Gedanke zweier der größten deutschen Denker des vergangenen Jahrhunderts, von Horkheimer/Adorno in ihrer gemeinsamen Programmschrift zur Frankfurter Schule, der „Dialektik der Aufklärung“ (1947/1969) beschworen, besteht im zirkularen Zurückschlagen des durch Aufklärung bereinigten Mythos – in den Mythos.

An dieser Einsicht bricht die philosophische Kritische Theorie jedoch bereits zusammen, was G. Rohrmoser in seiner letzten wichtigen Schrift („Kulturrevolution in Deutschland“) in profunder Kenntnis der neohegelianischen Häresie aufweist. Auch der Ausweg der Diskursethik von Habermas sitzt einer Tautologie auf, wenn er ein vermittels eines Verfahrens Richtigkeit generieren will, die Verfahrensregeln aber (welche?) schon für richtig erachten muss. Ein Zirkel!

Die Erkenntnis der Frankfurter Schule in die Grenze des Aufklärungsbegriffs allerdings ist kaum von der Hand zu weisen, obwohl in pragmatischer Näherung zumindest den Sinn jenes Versuches, das bessere Argument zu finden und diesem zur Durchsetzung zu verhelfen, niemand ernsthaft bestreiten würde. Der Aufklärungsbegriff aber in seiner ganzen philosophischen Weite ist ein Grenzbegriff, weil er dem totalen Wahrheitsanspruch verhaftet, eine Aufklärung über sich selber proklamiert, nicht jedoch verwirklichen kann; dazu bedarf es letztlich eines Korrektivs, das die Frankfurter Schule ganz klassisch in der Natur, eine andere philosophische Tradition in der Religion auszumachen versucht.

Jenseits einer Entscheidung für Natur oder Religion, eine solche Diskussion gelte es an anderer Stelle zu führen!, geht es hier bloß darum, die inhärente Spannung des Aufklärungsbegriffs noch einmal zu verdeutlichen – und um die strikte Ablehnung seiner Ideologisierung! Wer in heutigen Zeiten der Aufklärung in ihrer strikten Form widersagt, muss selber mit Ablehnung rechnen. Wie dabei schon im ersten Teil angedeutet, liegt in dieser Überbewertung die Gefahr begründet, die Aufklärung nicht mehr kritisch in den Blick zu nehmen, sondern – wie allenthalben jeder proklamiert – als Ersatzreligion, die zu kritisieren hohes Tabu „westlicher“ Gesellschaften ist. Dabei scheint mir vergessen, dass die Aufklärung – da nicht selber absolut – bloß im Horizont des abendländischen Philosophieverständnisses angemessen verstehbar ist, mithin ein Produkt der abendländischen Philosophiegeschichte darstellt. Dies macht sodann verständlich, warum die politisch geforderte „Aufklärung“ beispielsweise im vorderasiatisch-arabischen Kulturraum scheitert. Die Grenze der Aufklärung ist auch geographisch lokalisiert: Sie verläuft in den Grenzen des abendländischen Kulturraums und dessen Einflusszonen. Die nicht selten gerühmte Kulturrelativität, mit der auch von Theologen der Wahrheitsanspruch der christlichen Religion kritisiert wird, findet gerade in Bezug auf die Aufklärung zumeist keine Anwendung; obwohl sie hier durchaus angebracht wäre.

Insgesamt wird der gescheite Geist jedenfalls nicht versäumen, sich dieser Grenzen der Aufklärung bewusst zu werden. Er wird sich ferner hüten, allein im Ideal der Aufklärung zu denken.

Reihe: AUFKLÄRUNG (II)

6. Mai 2009 § 0 - von Larsen Kempf

Politische Dimensionen
Die Aufklärungsbewegung und politische Gewalt

Im Kern wurde bereits in der ersten Folge darauf verwiesen, dass die Aufklärung ohne ihre je nationalstaatliche, zumindest kulturraumverschiedene Dimensionalität nicht recht begriffen werden kann. Exact in diesem Sinne soll es in dieser Folge darum gehen, dem politischen Anspruch der Aufklärung ein wenig nachzugehen – verbunden auch mit einem ganz bestimmten Land: Frankreich.

Liberté, Egalité et Fraternité. Die Kampfansagen an das Ancien Régime waren deutlich. Und wen verwundert es also, dass in der sozialen Katastrophe eine euphorische Krisis entstand, die in der Erstürmung der Bastille einen Höhepunkt erreichte, der eine traditionelle Gesellschaftsordnung in Gänze zu Fall brachte? Dagegen gilt: Auch wenn in Deutschland und Europa am 1. Mai Steine und Flaschen fliegen, dann kann dies als – gewiss miserable und gleichfalls weniger legitime – Mimikry der französischen Revolution gedeutet werden.

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Reihe: AUFKLÄRUNG (I)

22. April 2009 § 0 - von Larsen Kempf

Der Wahrheitsanspruch der Aufklärung

Zur Einführung in die Reihe


Die Ringparabel des Gotthold E. Lessing steht weithin bekannt für eine neue Zeit: Jenseits religiöser Wahrheitsansprüche, jenseits der „mosaischen Unterscheidung“ (Jan Assmann) bringt sie endlich die nötige Aufklärung über die Relativität der Wahrheitsfrage, die der Monotheismus in die Religionsgeschichte eingeführt und mit gewaltigen Kriegen gekrönt hat. Der Gedanke des Ägyptologen Assmann ist postmodern, entstanden lange Zeit nach der berühmten Epoche, welche die Menschenrechte proklamiert und die repressive Macht der Kirchen angegriffen hat; doch sie atmet den Geist dieser für Europa so bedeutenden Ära. » Den ganzen Beitrag lesen.«

Reihe AUFKLÄRUNG

15. April 2009 § 0 - von Larsen Kempf

Ankündigung
Die Politologie unterstellt der in sich heterogenen Richtung der “Neuen Rechten” gelegentlich eine ideologische Abgrenzung von den Idealen der Aufklärung. Die Neue Rechte, sofern als Selbstbezeichnung gewählt, spricht von einer nötigen Aufklärung gegenüber ihren wahren Zielsetzungen, welche eine politische Hegemonie der Alt68er mehr oder weniger bewusst verschweige.

Was ist dran an diesen gegenseitigen Vorwürfen? » Den ganzen Beitrag lesen.«

Wo bin ich?

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