Wider den Machtanspruch des Islam?

1. Dezember 2009 § 5 - von Larsen Kempf

Das Minarettverbot antwortet einer politischen Religion

Der bekannte Fernsehphilosoph Peter Sloterdijk prägte 2007 in seinem religionsphilosophischen Essay “Gottes Eifer” die These, dass das Christentum durch Mission, der Islam durch Heiligen Krieg expandiere.

Diese These müsste in derartiger Allgemeinheit sicher relativiert werden, bringt in ihrer Grundtendenz wohl aber eine wichtige Dimension des Islam zur Geltung, die auch im Kontext des Gesprächs bereits mehrfach thematisiert wurde: Die Unterwerfung unter die Gebote Gottes ist ein zutiefst politischer Akt einer nach Außen politischen Religion. Was Jan Assmann (”Moses der Ägypter”) mit der Mosaischen Unterscheidung als Grundproblem aller monotheistischen Religionen auszuweisen versuchte, wird bei Sloterdijk in der skizzierten  Ausdrücklichkeit zum Alleinstellungsmerkmal des Islam.

Der politische Kontext moslemischer Glaubenspraxis sollte nicht einfach ignoriert werden, wie derzeit im medialen Diffamierungswettkampf, der über der souveränen Entscheidung der Schweizer ausgefochten wird: europaweit ist von Engstirnigkeit, Abschottungswillen oder gar einem “perversen Votum” (The Times) die Rede. Sicherlich kann man den Volksentscheid mit berechtigten Argumenten kritisieren, doch Minarette sind – anders als Moscheen im Allgemeinen – Prachtsymbole und implizieren einen politischen Anspruch, den es in der Debatte schlicht zu beachten gelte.

Auf diesen Zusammenhang weist dankbarer Weise ein differenzierter Hintergrundbericht von Michael Martens in der FAZ vom 30.11.2009 hin, der darin die verschiedenen Bedeutungsnuancen dieses Streitgegenstandes beleuchtet. Fehlen Minarette im Ursprung der islamischen Gotteshäuser, so wurden sie (vermutlich als kulturelle Adaption der Kirchtürme) später häufig nach Eroberungen als sichtbares, äußeres Zeichen installiert. Diesem Muster folgte nicht bloß die “Umgestaltung” der Hagia Sophia; demonstrativ führt die islamische Expansion an eroberten Orten zur geographischen Abgrenzung der erweiterten Umma mittels solcher Bajonette (Ziya Gökalps).

Es wirft ein erhellendes Licht auf die Abstimmung in der Schweiz, wenn der politische Anspruch der Minarette recht gesehen wird. Darf man den Initiatoren des Volksentscheides Glauben schenken, so ging es ihnen auch keineswegs um die Einschränkung des Islam als Religion. Zu Recht hätten sich Repräsentanten des Islam in einem solchen Falle auf das Gesetz, das Religionsfreiheit gewährt, berufen dürfen. Dabei ist die Unterwerfung  unter das europäische Recht, das die Vertreter des Islam so gerne beanspruchen, genau das zentrale Handlungsmotiv der Entscheidungsbefürworter. Eine Einmischung in die religiöse Deutungssphäre griffe unverhältnismäßig ein – nicht aber die Forderung nach Unterordnung expressiver Baumaßnahmen unter den Willen eines souveränen Volkes. Normativ: Es ist das unverbrüchliche Recht der Schweizer, im öffentlichen Raum die bauliche Zurückhaltung einer fremden (!) Religion zu fordern.

Nicht weniger als das Recht zur Selbstbestimmung aber verleugnen all die Gegner des Schweizer Plebiszites, das als eine der wenigen authentisch demokratischen Entscheidungen einen tiefen Einblick in das Denken und Fühlen der europäischen Völker erlaubt. Auch bringt die Ablehnung einmal mehr die Distanz der herrschenden Klasse zu den Völkern zum Ausdruck, worauf hinzuweisen mittlerweile fast müßig scheint. Doch: Bei aller Notwendigkeit solcher Auseinandersetzungen resultiert die Stärke des Islam aus der Schwäche des Christentums! Wer kulturell dem Islam begegnen will, täte gut daran, das Herz der europäischen Kultur zu stärken: den gelebten Glauben.

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§ 5 Kommentare zu „Wider den Machtanspruch des Islam?“

  • Nikodemus sagt:

    Wobei der Assmann mit seinem Moses-Buch ja schon ziemlich verpeilt ist.
    Ich kenne Sloterdijks Schrift nicht, aber man sollte im Auge behalten, dass der Islam sich eben nicht nur durch Gewalt, sondern maßgeblich durch Geburt ausdehnt… Dem kann man wenig entgegen setzen, aber man sollte sich des Problems bewusst sein.

  • martin sagt:

    Natürlich kommt in dieser Entscheidung nichts weniger zum Ausdruck, als selbstbewusste Stärke des Christentums. Im Gegenteil: Vor lauter Verzagtheit, Unschlüssigkeit und Passivität ist man zu einer offenen Begegnung mit dem Islam gar nicht fähig. Wer heute Muslimen verbietet, ihren Glauben auch im öffentlichen Raum zu repräsentieren (durch Minarette, Kopftücher, etc.), der wird morgen – konsequenter Weise – Christen das gleiche verbieten. In der Schweizer Entscheidung mag Fremdenfeindlichkeit zum Ausdruck kommen, aber gewiss keine neugewonnene Stärke der europäischen Christenheit. Die Angst vor der Konfrontation mit dem Anderen, die sich bei Autoren wie Assmann und Sloterdijk in der hanebüchenene These ausdrückt, Religionen mit je eigenem Wahrheitsanspruch müssten in pluralistischen Gesellschaften notwendig (gewaltsame) Konflikte miteinander austragen, führt uns an den Punkt, an welchem man – relativistisch nicht mehr wissend, was wahr ist und was falsch -, aus Angst kurzerhand Religion überhaupt aus dem öffentlichen Raum verdrängt.
    Natürlich verstößt die Schweizer Entscheidung gegen die Freiheitsrechte: Wo kommen wir denn hin, wenn Person X auf der Grundlage irgendwelcher persönlicher Vorurteile, möglicherweise wissenschaftlich verbrämt und im Einklang mit einer Bevölkerungsmehrheit, Person Y vorschreibt, in welcher Weise sie ihre privaten Überzeugungen im öffentlichen Raum zu zeigen hat oder nicht? Wenn das mit souveräner demokratischer Entscheidung gemeint ist, dann will ich dankend darauf verzichten.
    Die Initiatoren der Schweizer Volksinitiative haben einen Pyrrhussieg errungen: Werden sie nun europaweit der Fremdenfeindlichkeit bezichtigt und haben sie es erfolgreich verstanden, die Verunsicherung der Schweizer Bürger in Zustimmung umzumünzen, wird es ihnen doch nicht gelingen, das christliche Abendland mit Hilfe des Gesetzgebers zu retten. Es wird nicht helfen, dass man subjektive Deutungen über die religiösen Symbole anderer als allgemeingültig verkauft. Wer nur auf den Staat vertraut, wird an ihm umkommen!

  • Nikodemus sagt:

    Martin, ich denke man muss im Auge behalten, dass der Islam keine Religion wie das Christentum oder auch der Buddhismus oder was weiß ich ist. Der Islam kennt keine Trennung zwischen Religion und Staat (und auch nicht zwischen Theologie und Philosophie, daher kommen sie denkerisch auch zu nichts) und das macht ihn eben so gefährlich. Ein Minarett ist tatsächlich nur bedingt mit einem Kirchenturm zu vergleichen.
    Was die Kopftücher angeht, bin ich aber auch relativ liberal.

  • Martin sagt:

    Aber, Nikodemus, was heißt denn das, dass der Islam die Trennung zwischen Religion und Staat nicht kennt?
    Erstens ist dieser Satz in seiner Allgemeingültigkeit natürlich unhaltbar, sowohl für den Islam als auch für das Christentum oder irgendeine Religion.
    Zweitens weiß sowieso niemand genau, was mit der “Trennung zwischen Religion und Staat” eigentlich gemeint ist. Dass politische Autoritäten nicht zugleich religiöse Autoritäten sind? Dass die politischen Institutionen von den religiösen getrennt sind? Dass keiner Religion bevorzugte Stellung zukommt? Dass politische Autoritäten nicht nach religiösen Grundsätzen handeln? Dass religiöse Überzeugungen überhaupt keinen Einfluss auf politische Entscheidungen haben? Die Trennung von Religion und Staat ist in erster Linie eine Frage, welche die politischen Verhältnisse eines Landes betrifft, weniger die Glaubenslehren irgendwelcher Religionen. Denn natürlich kann man es niemandem verbieten, auf politische Entscheidungen Einfluss nehmen zu wollen.

    Natürlich haben Minarette oder Kopftücher auch eine politische Bedeutung. Aber was bedeutet das? Einerseits werden Minarette gebaut oder Kopftücher getragen mit bewusst politischer Intuition, andererseits werden Minarette oder Kopftücher mit politischem Auge rezipiert. Das Politische liegt in einem Symbol doch nicht qua Gegenstand, sondern es verweist darauf. Die Frage ist allerdings, wo und von wem dieser Verweisungszusammenhang hergestellt wird: Von Muslimen? Von gewissen Schweizer Volksinitiativen? Die Behauptung Minarette seien als solche stets auch politische Bauwerke ist schlicht unhaltbar.
    Es ist außerdem zu fragen, was daraus folgen soll. Seit wann unterliegt die öffentliche Bekundung einer politischen Haltung der Zensur?

    Aber wie dem auch sei: Selbstverständlich sollte man nicht jedem stets und überall gestatten, ein beliebiges religiöses Gebäude mit möglicherweise politischer Botschaft zu errichten. Es geht mir nur darum, dass man das nicht per Allsatz in der Verfassung verbieten kann. Außerdem ist keine religiöse Gemeinschaft einem Land wie der Bundesrepublik zu innerer Loyalität verpflichtet. Solange sie sich lediglich rechtstreu verhält, darf sie das Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit in Anspruch nehmen und ggf. sogar von den Privilegien profitieren, die der Staat religiösen Gemeinschaften gewährt.
    Was man am Schweizer Beispiel meines Erachtens lernen kann, ist, dass pauschale Antworten auf religionspolitische Fragen nicht möglich sind, dass man – uralte Einsicht aus dem Weisheitenschatz unserer Grundgesetzväter – über Grundrechtsfragen nicht demokratisch entscheiden sollte, und dass die schlichte linksgrüne Multikulti-und-Toleranzpropaganda offensichtlich an den Sorgen und Interessen des Volkes vorbeigeht. Insofern begrüße ich das Votum sogar, obwohl ich es inhaltlich für falsch halte.

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